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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18 (https://dejure.org/2018,88069)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.09.2018 - L 9 R 50/18 (https://dejure.org/2018,88069)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. September 2018 - L 9 R 50/18 (https://dejure.org/2018,88069)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
    Allerdings genügt für eine Betreibensaufforderung nicht jegliche Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit: Vielmehr ist nur das Unterlassen solcher prozessualen Handlungen oder Äußerungen beachtlich, die z.B. für die Feststellung von Tatsachen bedeutsam sind, die das Gericht nach seiner Rechtsansicht für entscheidungserheblich und deren Klärung es für notwendig hält (BSG, Urteil vom 4. April 2017 - B 4 AS 2/16 R, Rn. 29 ff.).

    Das Schreiben des behandelnden Arztes vom 18. Januar 2016 spricht für diese Annahme (Bl. 45 GA), auch wenn dieses dem SG im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung nicht bekannt war (für eine Berücksichtigung des Verhaltens auch nach der Betreibensaufforderung: BSG, Urteil vom 4. April 2017, a.a.O., Rn. 28).

    Diese Rechtsauffassung klingt auch in der Entscheidung des BSG vom 4. April 2017 (B 4 AS 2/16 R., Rn. 14, 17) an, mit dem das BSG den gestellten Revisionsantrag eines Klägers für zulässig befunden hat, obwohl er in einem Streit über eine wirksame Betreibensaufforderung "nur" auf Aufhebung des Urteils des (betroffenen) LSG und Zurückweisung des Rechtsstreits an dieses Gericht gerichtet war.

  • LSG Bayern, 14.12.2016 - L 2 P 19/15

    Klagerücknahmefiktion ohne gesondertes Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
    Hat das SG mit Urteil oder Gerichtsbescheid die Wirksamkeit der Klagerücknahmefiktion festgestellt, wird durch die Berufung das gesamte Klageverfahren im selben Umfang in der Berufungsinstanz anhängig wie vor dem SG (sogenannter Devolutiveffekt, vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 2 P 19/15, Rn. 31).

    Denn die Rechtshängigkeit der Klage besagt nicht, welche Instanz über die i.S.v. § 94 SGG rechtshängige Klage zu entscheiden hat (Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Dezember 2016, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 13 SB 32/11

    Betreibensaufforderung; Zurückverweisung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
    Zwar kann hierfür auch auf eine unterbliebene Klagebegründung zurückgegriffen werden (für die Auffassung, dass eine Betreibensaufforderung überhaupt nicht auf eine fehlende Klagebegründung gestützt werden kann: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16, Rn. 15; Urteil vom 19. Mai 2011 - L 13 SB 32/11, Rn. 24).

    Die Aufhebung des Gerichtsbescheides allein genügt daher nicht, um die Zuständigkeit des LSG für die rechtshängige Klage zu beenden bzw. um die Zuständigkeit des SG für die weitergehende Prüfung und Entscheidung der geltend gemachten Leistungsansprüche zu begründen (für die Zurückverweisung in solchen Fällen z.B. Bayerisches LSG, a.a.O., LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Januar 2017 - L 7 BK 5/16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2011 - L 13 SB 32/11 - und Urteil vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 240/16

    Klagerücknahme - Fiktion

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
    Zwar kann hierfür auch auf eine unterbliebene Klagebegründung zurückgegriffen werden (für die Auffassung, dass eine Betreibensaufforderung überhaupt nicht auf eine fehlende Klagebegründung gestützt werden kann: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16, Rn. 15; Urteil vom 19. Mai 2011 - L 13 SB 32/11, Rn. 24).

    Die Aufhebung des Gerichtsbescheides allein genügt daher nicht, um die Zuständigkeit des LSG für die rechtshängige Klage zu beenden bzw. um die Zuständigkeit des SG für die weitergehende Prüfung und Entscheidung der geltend gemachten Leistungsansprüche zu begründen (für die Zurückverweisung in solchen Fällen z.B. Bayerisches LSG, a.a.O., LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Januar 2017 - L 7 BK 5/16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2011 - L 13 SB 32/11 - und Urteil vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 5/16

    Gewährung eines Kinderzuschlags; Beendigung des Rechtsstreits durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
    Die Aufhebung des Gerichtsbescheides allein genügt daher nicht, um die Zuständigkeit des LSG für die rechtshängige Klage zu beenden bzw. um die Zuständigkeit des SG für die weitergehende Prüfung und Entscheidung der geltend gemachten Leistungsansprüche zu begründen (für die Zurückverweisung in solchen Fällen z.B. Bayerisches LSG, a.a.O., LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Januar 2017 - L 7 BK 5/16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2011 - L 13 SB 32/11 - und Urteil vom 25. Mai 2016 - L 27 R 240/16).
  • LSG Sachsen, 28.02.2013 - L 7 AS 523/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
    Soweit in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, die Klage auf Leistungen bleibe bei unwirksamer Klagerücknahmefiktion beim SG rechtshängig, so dass sich eine Entscheidung über eine Zurückverweisung erübrige (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juli 2014 - L 5 AS 586/13, Rn. 31; Sächsisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 7 AS 523/09, Rn. 27- 29), überzeugt dies nicht.
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
    Die Vorschrift unterliegt keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken; die Auslegung und Anwendung der Norm darf wegen ihrer weitreichenden Konsequenzen jedoch nur vor dem Hintergrund ihres strengen Ausnahmecharakters erfolgen und ist daher aus verfassungsrechtlichen Gründen eng auszulegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R = juris m. w. N.; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 3 AS 74/10 = juris Rn. 21).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 586/13

    Voraussetzungen der Klagerücknahmefiktion bei unterbliebener Mitwirkungshandlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
    Soweit in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, die Klage auf Leistungen bleibe bei unwirksamer Klagerücknahmefiktion beim SG rechtshängig, so dass sich eine Entscheidung über eine Zurückverweisung erübrige (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juli 2014 - L 5 AS 586/13, Rn. 31; Sächsisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 7 AS 523/09, Rn. 27- 29), überzeugt dies nicht.
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AS 74/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagrücknahmefiktion - Wegfall des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
    Die Vorschrift unterliegt keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken; die Auslegung und Anwendung der Norm darf wegen ihrer weitreichenden Konsequenzen jedoch nur vor dem Hintergrund ihres strengen Ausnahmecharakters erfolgen und ist daher aus verfassungsrechtlichen Gründen eng auszulegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 74/09 R = juris m. w. N.; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 3 AS 74/10 = juris Rn. 21).
  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 9 R 50/18
    Erst wenn feststeht, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestehen, die den späteren Eintritt der Fiktion als gerechtfertigt erscheinen lassen, ist weiter zu prüfen, ob der Kläger innerhalb der Drei-Monats-Frist substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R

    Zulässigkeit einer fiktiven Berufungsrücknahme bei Nichtbetreiben des

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

  • BSG, 06.06.2023 - B 5 R 64/22 BH

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der

    Das LSG hat diese Entscheidung aufgehoben und den Rechtsstreit an das SG zurückverwiesen (Urteil vom 20.9.2018 - L 9 R 50/18) .
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